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15.03.2019

Der Impfschutz für Ihren Hund

conseils - Chiens

Ebenso wie für den Menschen gibt es auch für Hunde zahlreiche Impfungen, mit denen Ihr Tier geschützt werden kann. Welche Impfungen werden empfohlen? Vor welchen Krankheiten schützen sie? Zu welchem Zeitpunkt sollte geimpft werden?

Warum sollte man sein Haustier impfen lassen?

Obwohl eine Impfung für Hunde in der Schweiz nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird sie doch dringend empfohlen, um Ihr Haustier vor Krankheiten zu schützen, die in bestimmten Fällen zum Tod des Tieres führen können. Einige dieser Krankheiten wie die Leptospirose und die Tollwut sind auch auf den Menschen übertragbar. Letztere ist für alle befallenen Lebewesen tödlich.

Die Schweiz ist seit 1999 tollwutfrei. Eine entsprechende Impfung für Hunde ist in der Schweiz daher nicht mehr vorgeschrieben. Eine Impfung der Hunde ist aber erforderlich, wenn ihr Halter sie mit in den Urlaub ins Ausland nimmt. Die Tollwutimpfung muss spätestens 30 Tage und frühestens 12 Monate vor dem Grenzübertritt vorgenommen werden. Besondere Bestimmungen gelten für Reisen nach Grossbritannien, Nordirland, Norwegen und Schweden (Quelle:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BVET).

„Mit einer Impfung schützen Sie nicht nur Ihr Haustier, sondern auch sich selbst", sagt Dan Cao, ein Tierarzt bei der Haustierversicherung Epona.

Nachdem Sie einen jungen Hund neu in Ihren Haushalt aufgenommen haben, sollten Sie mit ihm zum Tierarzt gehen. Er wird dann eine kleine Kontrolluntersuchung durchführen, um sicherzustellen, dass es dem Tier gut geht, und die notwendigen Impfungen vornehmen.

Mit Ausnahme der länger wirksamen Tollwutimpfung für Hunde müssen diese Impfungen jedes Jahr erneuert werden. Regelmässige Impfungen bieten Ihrem Haustier einen hervorragenden Schutz vor Infektionserregern, die überall in der Umwelt vorkommen.

Informationen über die Impfungen zum Schutz Ihres Hundes:

  • Staupe: eine auch als „Carrésche Krankheit“ bezeichnete Viruserkrankung
  • Hepatitis contagiosa canis (Rubarth-Krankheit): eine Viruserkrankung, die die Leberzellen zerstört.
  • Parvovirose: eine Krankheit, die Magenerkrankungen verursacht, auch „Hundepanleukopenie“ genannt
  • Leptospirose: eine bakterielle Erkrankung, die früher auch als Hundetyphus bezeichnet wurde. Die Ansteckung erfolgt über Wasser, das mit dem Urin infizierter Hunde oder Nagetiere verunreinigt wurde.
  • Piroplasmose (auch Hundemalaria): parasitäre Erkrankung, die die roten Blutkörperchen zerstört. Sie wird durch Zecken übertragen. Die Impfung schützt nicht vor Zecken, sondern vor der durch sie übertragenen Krankheit. Neben der Impfung gibt es auch weitere Methoden der Schädlingsbekämpfung.
  • Zwingerhusten: Erkrankung der Atemwege bei Hunden, die mit anderen Tieren zusammenleben. Die Erkrankung ist auf die gleichzeitige Infektion mit Bakterien und Viren zurückzuführen. Bitte beachten Sie, dass diese Impfung erforderlich ist, wenn Sie Ihren Hund in eine Tierpension bringen.

Auffrischung der Impfungen

Wenn ein Tier geimpft wurde, bedeutet das nicht, dass wir uns auf unseren Lorbeeren ausruhen können. Jede Impfung muss wieder aufgefrischt werden. Diese Auffrischungen sind jährlich zu wiederholen und müssen regelmässig durchgeführt werden, um den Schutz des Tieres dauerhaft zu gewährleisten. Die Impfungen und ihre Auffrischungen müssen bis zum Tod des Tieres jährlich vorgenommen werden, da es mit zunehmendem Alter empfindlicher und anfälliger für Krankheiten wird. Auf diese Weise tragen Sie zum Schutz Ihres Tieres bei, denn die Vorbeugung vor Krankheiten erfolgt durch Impfungen.

Übernahme durch Epona

Ein Grossteil der von Epona angebotenen Versicherungen deckt einen Teil der Impfungen bis zu CHF 60 pro Jahr ohne Selbstbeteiligung ab. Sie können sich unter dieser Adresse über unsere verschiedenen Leistungen informieren.

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