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Sie können die Prämie für Ihr Tier auf unserer Website. Wählen Sie die Kategorie Ihres Haustieres, um das passende Angebot zu finden.

Sie können Ihr Angebot unter den nachstehenden Links einholen.

Epona behält sich das Recht vor, ein Gesundheitsattest einzufordern.

Für Hunde und Katzen ab vollendetem 9. Lebensjahr verlangt Epona immer ein Gesundheitsattest und behält sich das Recht vor, die Aufnahme des Tiers ohne wichtigen Grund abzulehnen oder die Deckung auf Variante A zu beschränken.

Das entsprechende Dokument können Sie herunterladen und Ihrem Tierarzt unterbreiten.

Pferde können ab dem vollendeten 3. Altersmonat unter Vorlage eines aktuellen tierärztlichen Berichts oder einer umfassenden Ankaufsuntersuchung (weniger als 1 Monat alt) versichert werden. Höchstalter der Tiere bei Versicherungsabschluss je nach Produktvariante: PRIMA: 30 Jahre; OPTIMA und ULTIMA: 17 Jahre

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu kündigen:

1)

- Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten (vor dem Hauptfälligkeitsdatum). Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit (siehe untenstehendes Formular)

- Nach einem versicherten Schaden mit Rückerstattung

- Umzug ins Ausland (ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtensteins)

- Tod des Tieres (mit entsprechendem Nachweis)

- Erhöhung der Prämie infolge des Wechsels in die nächsthöhere Altersklasse (Art. 5 AVB)

2)

- Änderung des Eigentümers/Verkauf.

 

Sie können sich über das Formular auf unserer Website unter der folgenden Adresse an unseren Kundendienst wenden

Sie können das nachstehende Formular ausfüllen, damit wir die Zahlungsart Ihrer Prämienrechnungen ändern können.         

Im Falle eines Besitzerwechsels informieren Sie uns bitte mit dem nachstehenden Formular, damit wir die notwendigen Vertragsänderungen vornehmen können.         

Sie können Ihren Antrag auf Änderung des Versicherungsschutzes vor der Fälligkeit Ihres Vertrages (dem Jahrestag des Versicherungsvertrages) stellen. Sie können den Antrag über das nachstehende Formular einreichen.

Eine monatliche Prämienzahlung ist leider nicht möglich. Gegen Aufschlag von CHF 10.- je Rechnung können Sie Ihre Prämienrechnungen jedoch halbjährlich oder vierteljährlich begleichen. Wenn Sie die Zahlungsart Ihrer Rechnungen ändern möchten, können Sie dies mit dem nachstehenden Formular beantragen.

Das Verbal zur Aufnahmeuntersuchung ist die tierärztliche Bescheinigung, die den gesundheitlichen Zustand Ihres Tieres dokumentiert. Es kann in zahlreichen Situationen je nach Alter Ihres Haustieres oder seinem Versicherungswert erforderlich sein. Sie können das Dokument herunterladen, durch Ihren Tierarzt ausfüllen lassen und uns übermitteln.

Wenn Sie in ein Land ausserhalb der Schweiz ziehen und keine Adresse mehr in der Schweiz besitzen, ist eine Versicherung Ihres Tieres bei Epona leider nicht mehr möglich. Sie müssen uns daher kontaktieren, um Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen.

Es kann mehrere Gründe dafür geben, dass sich Ihre Prämie gegenüber dem letzten Jahr erhöht hat: 

- Das Versicherungsprodukt für Hunde und Katzen basiert auf verschiedene Altersklassen mit unterschiedlichen Tarifen. 

- Eine Anpassung der Prämie kann auch je nach Wohnregion der versicherten Person erfolgen.

- Sie haben letztes Jahr einen Rabatt erhalten, der nur für ein Jahr galt. 

- Sie haben ein Versicherungsprodukt mit einem Schadenfreiheitsrabattsystem. Wenn Ihnen letztes Jahr ein Schaden erstattet wurde, haben Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt verloren und die Prämie ist wieder auf das ursprüngliche Niveau gestiegen. 

- Ihr Versicherungsprodukt gehört einer Produktklasse an, für die insgesamt eine Tarifänderung vorgenommen wurde. In diesem Fall informieren wir Sie frühzeitig über die Anpassung.

Bei Erhöhung der Prämien infolge des Wechsels in die nächsthöhere Altersklasse, hat der Versicherungsnehmer gemäss Art. 5 AVB ein Recht auf Kündigung.

Wenn das Tier die nächsthöhere Altersklasse erreicht, wird die Prämie zur jährlichen Fälligkeit entsprechend angepasst. Bei Erhöhung der Prämien infolge des Wechsels in die nächsthöhere Altersklasse hat der Versicherungsnehmer gemäss Art. 5 AVB ein Recht auf Kündigung. Epona kann auch eine Prämienstaffelung je nach Wohnregion der versicherten Person vorsehen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Selbstbehalt in dem Monat des Inkrafttretens der Police beginnt und für ein Jahr gilt.

Die jährliche Obergrenze - welche Sie bei Vertragsabschluss auswählen - garantiert eine Höchstsumme. Was diese überschreitet, wird von der Versicherung nicht mehr gedeckt. Damit kann insbesondere eine sehr teure Behandlung gedeckt werden. Es handelt sich aber dabei nicht um eine zugesagte und von der Versicherung zu leistende Pauschale. 

Das Tier kann ab dem 3. Altersmonat in die Versicherung aufgenommen werden. Epona behält sich das Recht vor, ein Gesundheitsattest zu fordern. Ab vollendetem 9. Lebensjahr verlangt Epona die Vorlage eines Gesundheitsattests und behält sich das Recht vor, die Aufnahme des Tiers ohne wichtigen Grund abzulehnen oder die Deckung auf Variante A zu beschränken.

Die Versicherung ist weltweit gültig, solange der Versicherungsnehmer entweder in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaft ist.

Der Jährlicher Selbstbehalt ist der pro pro Vertragsjahr festgelegter Fixbetrag, der im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu übernehmen ist.

Der Eigenanteil ist der Prozentsatz der Beteiligung an den Leistungen, der vom Versicherungsnehmer getragen wird. Der Eigenanteil wird angewendet, sobald der Selbstbehalt erreicht ist.

Der Eigenanteil beträgt 10% für die Versicherungsprodukte für Hunde und Katzen in den Variante A, B und C.

Bei den Pferden beträgt der Eigenanteil grundsätzlich auch 10%. Für MRI, Szintigraphie und Scanner ist der Eigenanteil 40%. Bei der Produktvariante Ultima ist der Eigenanteil für ergänzende Leistungen ebenfalls 40%.


Nos variantes d'assurance pour chevaux Prima, Optima et Ultima offrent tous un remboursement à hauteur de 90%. De plus, les frais liés aux IRM, scintigraphies et scanners sont pris en charge jusqu'à 60%. Ultima offre également une couverture complémentaire pour les soins de couverture, remboursant également jusqu'à 60%.  

Es tut uns leid, dass Ihr Tier verstorben ist und wir drücken Ihnen hiermit unser Beileid aus. 

Was die administrativen Schritte anbelangt: 

Bei einem Assistance-Versicherungsschutz (Assista)

Europ Assistance (Suisse) Assurance SA
Avenue Perdtemps 23 CP 3200
1260 Nyon 1

Suche nach dem nächst gelegenen Tierarztgedeckte Leistung
Transport / Rückführung zur nächst gelegenen TierklinikMax. CHF 2'000.-
Unterbringung des Eigentümers bei einer Klinikeinweisung des TieresMax. 2 Nächte und CHF 500.-
Beförderung des Eigentümers, um das Tier aus der Klinik abzuholenMax. CHF 500.-
In der Schweiz: Übernahme der Kosten für die Abholung, die Einäscherung und die Urne beim Tod des TieresMax. CHF 500.-
Im Ausland: Übernahme der Kosten für die Abholung, die Einäscherung und die Urne beim Tod des TieresMax. CHF 200.-
Übernahme und Vorschuss der Notarztkosten im AuslandMax. CHF 3'000.-

Wenn Sie für Ihr Tier eine Todesfallversicherung abgeschlossen haben

lassen Sie bitte eine tierärztliche Bescheinigung ausstellen und reichen Sie diese zusammen mit Ihrer Schadenmeldung über den untenstehenden Link ein.

Wenn Sie keine Todesfallversicherung abgeschlossen haben 

übermitteln Sie uns bitte eine Schadenmeldung zusammen mit den letzten Tierarztrechnungen.

Wenn es Ihnen gegenwärtig nicht möglich ist, Ihre Schadenmeldung online über unser Schadenmeldungstool einzureichen, können Sie ausnahmsweise das untenstehende Formular ausfüllen, ausdrucken und uns dann per Post zusenden.

Epona.
Av. de Béthusy 54
Case postale 162
1000 Lausanne 12

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Sie müssen Ihre Schadenmeldung über den untenstehenden Link einreichen und uns alle zur Verarbeitung notwendigen Unterlagen und Rechnungen übermitteln.

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Der Begriff "Schadenfall“ umfasst folgende Situationen und Leistungen: 

- Tierärztliche Kosten infolge von Krankheit oder Unfall 

- Tod des Tieres

- Dauerhafte Invalidität 

- Kosten für Vorsorgebehandlungen 

- Impfungen

Sie können uns die Unterlagen und Rechnungen zu einem bestehenden Schadenfall über unser Schadenmeldungstool einreichen. Die Dossiernummer ist kein Pflichtfeld. Bitte beschreiben Sie den Fall so genau wie möglich, damit wir ihn dem richtigen Dossier zuordnen können.

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Sie können uns die Unterlagen und Rechnungen zu einem bestehenden Schadenfall über den nachstehenden Link senden. Bitte beschreiben Sie den Fall so genau wie möglich, damit wir ihn dem richtigen Dossier zuordnen können.

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Die übliche Frist für die Bearbeitung eines Schadenfalls beträgt etwa 15 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden (Schadenmeldung mit dem untenstehenden Formular, Rechnungen und in bestimmten Fällen zusätzliche Informationen durch den Tierarzt) .

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für alle Leistungen ein Selbstbehalt vorgesehen ist. Einschliesslich: Alternativmedizin und Kosten für Vorsorgebehandlungen und Früherkennung.

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei einem Antrag auf Inanspruchnahme der Todesfallversicherung keine Euthanasie- oder Schlachtungserlaubnis mehr erteilt wird.

Wenn Sie für Ihr Tier eine Todesfallversicherung abgeschlossen haben, füllen Sie bitte eine tierärztliche Bescheinigung aus und übermitteln Sie uns diese über unser Schadenmeldungstool.

Die übliche Bearbeitungszeit für ein vollständiges Dossier beträgt gut 15 Tage.

Ab Inkrafttreten des Versicherungsvertrags gelten folgende Karenzfristen:

Unfall: 1 Tag

Akute Krankheiten, chronische Krankheiten, Erbkrankheiten und/oder angeborene Krankheiten: 1 Monat

Sie können sich an unsere Kundenberater(innen) unter der nachstehenden Mailadresse wenden: agent.de@epona.ch

EPONA wechselt zur Rechtsform einer AG

Statt vertraglich an eine Genossenschaft gebunden zu sein, sind die Versicherten jetzt mit einer Aktiengesellschaft verbunden. Ansonsten ändert sich nichts. Es handelt sich also um eine rein formale Änderung ohne unmittelbare Konsequenzen. Hinter diesem rechtlichen Aspekt steckt jedoch eine wirtschaftliche Realität, die für die Versicherten von Epona eine gute Nachricht darstellt. Denn die finanzielle und operative Unterstützung der Vaudoise eröffnet neue, erfreuliche Perspektiven für Epona, die sich wieder auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren kann: ihre Kunden zu begleiten, wenn es um die Gesundheit ihres vierbeinigen Gefährten geht.

Epona muss das gesamte Portfolio an die neuen Bedürfnisse der Haustierbesitzer anpassen. Dies hat Auswirkungen auf die Leistungen, die Bedingungen und auch auf die Festsetzung der Tarife, welche eine Prämienstaffelung je nach Alter des versicherten Tiers und Wohnregion der versicherten Person vorsehen. Im langfristigen Interesse der Versicherten muss Epona über ein profitables Portfolio verfügen

Epona und Animalia bleiben eigenständige Marken mit ihren jeweiligen Besonderheiten. Epona verfügt über ein eigenes Führungsteam und verfolgt eine eigene Geschäftsstrategie. Epona wird zum Beispiel weiterhin Leistungen für Pferdebesitzer, Tiere des Bauernhofs anbieten, was Animalia nicht tut. Darüber hinaus verfügt Epona über eine mehr als hundertjährige Erfahrung, die eine Besonderheit darstellt und es dem Unternehmen ermöglicht, sich auf dem Markt einzigartig zu positionieren. Diesen Trumpf will sie auch in Zukunft ausspielen.

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